Vermieter rausgeworfen – kein Grund für eine fristlos Kündigung.

Der Vermieter betritt die Wohnung seines Mieters ohne Ankündigung und Erlaubnis. Der Mieter wirft hierauf seinen Vermieter aus der Wohnung.
Ist dies ein fristloser Kündigungsgrund für den Vermieter?
Der Bundesgerichtshof entschied: nein!
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Rechte für Mieter