Kündigung aufgrund von Eigenbedarf

Das Landgericht in Frankfurt hat entschieden, Vermieter dürfen Langzeitmieter wegen Eigenbedarf kündigen. Dieses Urteil ist auch nach einer Mietzeit von 40 Jahren noch gültig. Dies musst nun auch ein 84- Jähriger Mieter am eigenen Leib spüren.

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