Für Mieter kann es sich in manchen Situationen lohnen, ihre Wohnung unterzuvermieten. Der Bundesgerichtshof entschied, erlaubt dies der Vermieter nicht, muss er eventuell Schadensersatz zahlen.
Sollten Mieter sich woanders aufhalten und wollen ihre Wohnung für diese Zeit untervermieten, müssen Sie sich die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter hat meist zuzustimmen. Macht er dies nicht, muss er unter Umständen Schadensersatz zahlen!
Wie Sie sich am besten als Vermieter und Mieter informieren und was für Sie eventuell wichtig sein könnte, erfahren Sie hier: Untervermietung tabu!