Vermieter rausgeworfen – kein Grund für eine fristlos Kündigung.

Der Vermieter betritt die Wohnung seines Mieters ohne Ankündigung und Erlaubnis. Der Mieter wirft hierauf seinen Vermieter aus der Wohnung.
Ist dies ein fristloser Kündigungsgrund für den Vermieter?
Der Bundesgerichtshof entschied: nein!
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Rechte für Mieter

Grundsteuererlass beantragen !

Keine Mieteinnahmen aber Kosten? Das ist ärgerlich für jeden betroffenen Vermieter. Doch gerade solch ein Vermieter kann sich für das Jahr 2013 die Grundsteuer zurückholen. Dies ist möglich bei einem entsprechenden Antrag, der jedoch bis spätestens 31.03.2014 bei der zuständigen Gemeinde zu stellen ist.

Mehr Informationen finden Sie hier:

via Grundsteuererlass beantragen