Neue Verordnung über Senkung der Kappungsgrenze

Am 15. Mai 2013 wird eine neue  Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze  für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München in Kraft treten. Es soll die Möglichkeit geben, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen  in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken, so Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk.

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