Am 15. Mai 2013 wird eine neue Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München in Kraft treten. Es soll die Möglichkeit geben, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken, so Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk.