Während des Mietverhältnisses hat der Vermieter die Möglichkeit den Mietzins in den unterschiedlichsten Situationen zu erhöhen. Nur wenn eine Mieterhöhung explizit und unmissverständlich im Mietvertrag ausgeschlossen ist, hat er dieses Recht nicht. Welche unterschiedlichen Arten der Mieterhöhung gibt es?