Der Winter ist vorüber und die Gärten werden wieder für die Sommertage vorbereitet. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass die anfallenden Kosten zum Teil steuerlich geltend gemacht werden können. Zwei Möglichkeiten gibt das Steuerrecht, einmal den Steuerbonus haushaltsnaher Dienstleistungen und dann noch für Handwerksleistungen.
via Heckenschneiden, Beetpflege oder Rasenmähen und dafür Steuerbonus erhalten?.