Ob Partylärm eine Wohnung unbewohnbar machen kann, soll ein Gerichtsverfahren in München klären.

Das Münchner Verwaltungsgericht befasst sich seit Tagen mit der Frage, ob dauerner Partylärm eine Wohnung unbewohnbar machen kann.Dieser Meinung ist nämlich eine Hausbesitzerin der Sonnenstraße. Sie hatte Klage eingereicht, mit dem Ziel, dass Ihre Immobilie als unbewohnbar erklährt wird.

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