Gerade bei der Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es oft Streitigkeiten mit dem Mieter. Beispielsweise, wenn der Vermieter die Wohnung besichtigen möchte, um Ausbau- oder Umbaumöglichkeiten und die entsprechend anfallenden Arbeiten zu planen.
Auch in diesem Falle hat der Mieter seinem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Selbstverständlich ist der Vermieter verpflichtet, die Besichtigung vorher anzukündigen.
Diese solle zu einer angemessenen Tageszeit (und möglichst einmalig) durchgeführt werden, entschied das Landgericht in Frankfurt.
Weitere Details und Informationen finden Sie hier: Eigenbedarfskündigung: Vermieter steht Besichtigungsrecht zu.