Eigenbedarfskündigung: Begründung muss plausibel sein

Im Rahmen einer Zwangsversteigerung erwarb ein Käufer eine vermietete Wohnung. Der Erwerber wollte dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Jedoch sind Mieter auch in einem solchen Falle nicht schutzlos.

Können Eigentümer (bzw. Vermieter) keine plausiblen Gründe für ihre Eigenbedarfskündigung erbringen, so ist die Kündigung unwirksam.

Dies entschied das Landgericht Berlin. Mehr dazu: Eigenbedarfskündigung muss gut begründet werden.