Wenn im Winter Wege und Zufahrten durch Schnee und Eis zur Gefahrenquelle für Passanten werden, muss geräumt bzw. gestreut werden.
Grundsätzlich muss dies nur ausgeführt werden, wenn akut Glatteis droht oder Schnee fällt. Spätestens um 7 Uhr Morgens sollte man in den meisten Gemeinden damit angefangen haben. Wege und Zufahrten sollten bis Abends 20 Uhr frei von Schnee, Eis und Glätte sein. Bei anhaltetendem Schneefall muss sogar mehrfach täglich geräumt oder gestreut werden!
Weitere Informationen zur Schneeräumpflicht finden Sie hier.